AGBs

 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Der MIETER erklärt und verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen zu nutzen. Der MIETER, der diesen Vertrag unterzeichnet hat, hat ihn und alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen angenommen. Alle Benachrichtigungen an die im Mietvertrag angegebene Adresse gelten als gültig.

                                                                                                                          

          1-)      A) Es wird vom MIETER oder ZUSÄTZLICHEN FAHRER verwendet, der je nach Zustand des Fahrzeugs mindestens 2 Jahr lang einen gültigen Führerschein besitzt.

                    B) Der Fahrer muss die in den Allgemeinen Mietinformationen und -bedingungen angegebene Altersgrenze überschritten haben.

         C) Die im Vertrag angegebenen Personen als Hauptfahrer oder Zusatzfahrer können das Mietauto zu Beginn des Mietverhältnisses nutzen.

         D) Für Economy- und Mittelklasse Fahrzeuge erfolgt die kostenlose Lieferung zu den Hotels in den angegebenen Regionen für 2 oder mehr Tagesmieten.

         E) Für Cabriolets und Fahrzeuge des oberen Segments erfolgt die Lieferung für 1-Tages-Mieten an Hotels in abgelegenen Gebieten gegen Zahlung des vom MIETUNTERNEHMEN festgelegten Betrags an die Hotels, in die das Fahrzeug gebracht werden soll.

         F) Kostenlose Lieferung für alle Fahrzeuggruppen in 1 Anmietung täglich in die Regionen Belek, Antalya, Bogazkent, Kundu, Lara.

 

          2-)      A) Das Mietauto kann nicht für die Beförderung von Passagieren oder Waren gegen ein offenes oder verstecktes Einkommen verwendet werden.

                     B) Es kann nicht zum Schieben oder Ziehen von Fahrzeugen oder Anhängern verwendet werden.

                     C) Jemand, der Alkohol getrunken hat oder der nicht als zusätzlicher Fahrer angegeben ist, kann ihn nicht verwenden.

                     D) Es kann nicht bei privaten Rennen und im Motorsport eingesetzt werden.

                     E) Es kann nicht verwendet werden, um Lasten so zu transportieren, dass das Fahrzeug beschädigt wird.

                     F) Es kann nicht auf dem Land oder auf dem Berg in einer Weise verwendet werden, die nicht zum Leasing geeignet ist, an Orten und Straßen, die nicht für die technische Struktur oder Lebensdauer des gemieteten Fahrzeugs geeignet sind.

           3-) Der MIETER liefert das gemietete Fahrzeug, das Reserverad, alle Reifen, Dokumente, Zubehörteile und Ausrüstungen des Fahrzeugs nach Erhalt sowie an die AIVA-Autovermietung in der Stadt oder an dem in der Vereinbarung angegebenen Ort. Alle Erweiterungen werden auf AIVA angewendet und genehmigt. In den ohne Genehmigung von AIVA verlängerten Vereinbarungen haben die Parteien anerkannt, dass der MIETER das Fahrzeug illegal benutzt hat.

 

           4-) Wenn der MIETER die Dokumente (Unfallbericht, Alkoholbericht) vorlegt, die im Vertrag und in der Gesetzgebung in Bezug auf den während des Mietvertrags aufgetretenen Unfall enthalten sein müssen, und diese an AIVA weiterleitet, ist er verpflichtet, die Befreiungsgebühr für den Unfall mit zu zahlen materieller und moralischer Schaden in der von AIVA festgelegten Höhe. Über diesem Befreiungsbetrag verbleibende Beträge werden von AIVA im Rahmen der Versicherungspolicengrenzen von AIVA bewertet.

 

           5-) In Fällen, in denen der MIETER das Super Mini Damage Insurance Package bezahlt; Bei Schäden unter einem bestimmten Betrag durch AIVA kann der MIETER das Fahrzeug ohne zusätzliche Zahlung mit einem Bericht über die Situation des Ereignisses ausliefern, ohne dass ein Polizeibericht erforderlich ist.

 

           6-) Die folgenden Situationen sind nicht versichert;

-          Reifen splittert und kratzt und beschädigt die Felge.

-          Der Diebstahl der Radkappe und des Reserverads.

-          Schäden an Geräten wie Kennzeichen und Kennzeichen.

-          Schäden am Fahrzeug, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind.

 

7-) AIVA kann nicht für Gegenstände verantwortlich gemacht werden, die während der Mietdauer im Fahrzeug gestohlen wurden oder verloren gingen.

 

8-) Der MIETER akzeptiert, dass sich das gemietete Fahrzeug sowohl mechanisch als auch karosserisch in einem guten Zustand befindet und dass das Fahrzeug nicht beschädigt ist. (Mit Ausnahme der im Fahrzeuglieferformular angegebenen Schäden)

 

9-) Obwohl der MIETER die Schadensfreistellungsversicherung akzeptiert, akzeptiert der MIETER in den folgenden Fällen die Deckung aller Schäden, die im Falle einer Beschädigung des Mietfahrzeugs entstehen, ohne Widerspruch.

-          Zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss von Alkoholikern und Drogen stehen,

-          Erhalt von Dokumenten und Informationen des anderen Fahrers im Falle eines Unfalls,

-          Türkei im Falle der Überschreitung der gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der Stadtgrenzen und es wird angegeben, dass aufgrund der Geschwindigkeit der Kesselunfallberichte auftreten,

-          Falls der polizeiliche Unfallbericht nicht erstellt wird, der Alkoholbericht nicht eingeht und ein vorsätzlicher Unfall vorliegt,

-          Bei Unfällen, die infolge der Benutzung des Fahrzeugs durch die im Mietvertrag nicht genannten Benutzer auftreten,

-          Falls die entsprechenden Protokolle und Berichte nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem Datum und der Uhrzeit des Unfalls an die AIVA Autovermietung Company geliefert werden.

 

10-) Wenn der MIETER während der Mietdauer des Fahrzeugs die erforderlichen Maßnahmen ergreift (z. B. die Türen des Fahrzeugs verschlossen halten) und eine solche Situation eintritt, kann der MIETER von der Diebstahlsicherung profitieren, solange er dies nachweist dass er die notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, indem er den Schlüssel und die Lizenz des Fahrzeugs an AIVA geliefert und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden benachrichtigt hat.

 

12-) Da die AIVA Autovermietung Company das Fahrzeug nicht herstellt, haftet sie nicht für Schäden, die aufgrund von Herstellungsfehlern des Fahrzeugs oder seiner Ersatzteile auftreten können.

 

13-) Für den Fall, dass die Nutzung des Leasingfahrzeugs für gewerbliche Zwecke bestimmt wird, hat AIVA das Recht, dem Mieter alle administrativen, gerichtlichen und strafrechtlichen Sanktionen und Schäden am Fahrzeug in Anspruch zu nehmen.

 

14-) Der MIETER akzeptiert und verpflichtet sich, dass das Fahrzeug nicht an andere Personen oder Institutionen vermietet werden kann und dass es unabhängig von Grund und Bedingung nicht von einer Person verwendet wird, deren Name nicht im Mietvertrag und in den Mietbedingungen angegeben ist.

 

15-) Der MIETER berücksichtigt nicht außerhalb der türkischen Grenzen das Fahrzeug. Andernfalls werden alle eventuell auftretenden Schäden vom MIETER übernommen. Für den Fall, dass das ohne Genehmigung von AIVA Autovermietung ins Ausland gebrachte Fahrzeug nicht zurückgegeben wird, wird der Fahrzeugpreis vom MIETER übernommen.

 

18-) Zahlungen aus Brücken, Autobahnen und OGS-HGS-Mautsystemen werden dem MIETER mit 18% STEUER in Rechnung gestellt.

 

19-) AIVA verpflichtet sich, die Beträge, die in den auf dem Mietfahrzeug angegebenen Verkehrsstrafenprotokollen vermerkt sind, im Voraus an die zuständigen Einrichtungen zu zahlen. Diese Kosten werden vom MIETER in Anspruch genommen. AIVA verlangt für diese Bußgelder keine Frühzahlungsrabatte, und AIVA hat das Recht, eine Servicegebühr für Verkehrskarten zu verlangen.

 

20-) Die in den Mietfahrzeugen verwendete Kraftstoffmarke ist auf Initiative des MIETERS und die Ausfallkosten aufgrund von Kraftstofffehlern werden vom MIETER übernommen. Ölfirmen und der MIETER sind der Adressat und verantwortlich für das Auftreten von Kraftstoffproblemen.

 

21-) Für den Fall, dass die Person, die das Auto gemietet hat, keinen Artikel dieses Vertrags einhält und das gemietete Fahrzeug nicht zu dem im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt und Datum zurückgibt, erteilt der MIETER, AIVA Autovermietung, die Befugnis zur Abnahme das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung zurückzusenden und den Schaden, der bei der Rückgabe des Fahrzeugs durch AIVA auftreten kann und zur Zahlung der Kosten verpflichtet ist. AIVA haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen und Gegenständen im Fahrzeug während der Bergung.

 

22-) AIVA kann den Vertrag mit dem MIETER ohne Angabe von Gründen kündigen. Aufgrund dieser Kündigung akzeptiert der MIETER, dass er keinerlei Anfragen von der AIVA Autovermietung Company stellen wird. Nach der Kündigung verpflichtet er sich, das Fahrzeug unverzüglich an die AIVA Autovermietung Company zu liefern. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung des Vertrags zurückgegeben, leitet AIVA rechtliche Schritte gegen den MIETER ein und die zuständigen Behörden werden über den Grund für das Auftreten des Sicherheitsverstoßes informiert.